Ausfuhrquote für Fisch und Fischprodukte

Es ist nicht gestattet, mehr als 15 kg Fisch oder Fischprodukte pro Person auszuführen.

Die Ausfuhrquote gilt für in norwegischen Küstengewässern durch Sportangeln erbeuteten Fisch. Süßwasserfisch, Lachs, Forelle und Saibling sind von der Ausfuhrquote nicht betroffen. Die Ausfuhrquote steht der zusätzlichen Ausfuhr eines ganzen Fisches (Trophäenfisch) über die Quote hinaus nicht im Wege.

Reker, bei örtlichen Fischern erworbene Taschenkrebse und Königskrabben fallen nicht unter diese Quote.

Nähere Auskünfte erteilt das Norwegische Fischerei- und Küstenministerium (Fiskeri- og kystdepartementet).

Quelle: Zollbehörde Norwegens: http://www.toll.no

Als kleine Ergänzung: In Norwegen gilt ein generelles Aal und Dornhai - Angelverbot.